Nachtrag zum Training unter 3G Regeln

Nach Rücksprache mit den Gemeinden und in Abstimmung zu den Hygienekonzepten, kommt hier nun noch ein Nachtrag zu der Umsetzung der 3G Regel im Trainingsbetrieb. Da im Prinzip alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen ja mehrmals wöchentlich in der Schule getestet werden, genügt uns dazu die Vorlage eines entsprechenden Nachweises oder die Bestätigung der Eltern zur Teilnahme am Training. Die 24 bzw. 48 Stunden Gültigkeit ist hinfällig, wichtig ist nur die regelmäßige nachgewiesene Testung.

Kindergartenkinder und Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Testnachweis. Bei Jugendlichen ab 15 Jahren muss geprüft werden, ob sie noch in der Schule sind oder ob sie schon arbeiten. Wer schon arbeitet, muss entweder geimpft, genesen oder aktuell getestet sein.

Die Anwesenheitslisten müssen auch weiterhin von den Trainer*innen geführt werden. Somit hoffen wir nun mit diesen Maßnahmen auf eine ungestörten Trainingsbetrieb ohne Zwangspause!